KSC: Geldstrafe wegen Corona-Verstoß

Karlsruhe (msc) Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat dem Karlsruher SC eine Geldstrafe in bisher unbekannter Höhe verhängt. Die Badener hätten nach Ansicht der DFL schuldhaft gegen geltende Verhaltensregeln verstoßen.

Vorausgegangen war die Anordnung einer 14-tägigen Quarantäne für die gesamte Lizenzmannschaft des KSC durch das Karlsruher Gesundheitsamt am 6. April, nachdem die Behörde bei der Prüfung des dritten COVID-19-Falls innerhalb weniger Tage festgestellt hatte, dass bei Zusammenkünften der Mannschaft Verhaltensregeln nicht eingehalten wurden. Der Club hat nach Ansicht der DFL in diesem Zusammenhang schuldhaft gegen Organisationspflichten verstoßen. Über die Höhe der Geldstrafe geben sowohl der Verein als auch die DFL keine Auskünfte. Der KSC hat das Recht, innerhalb von fünf Tagen Beschwerde einzulegen.

In Folge der Quarantäne-Anordnung mussten die Partien des Karlsruher SC in der 2. Bundesliga gegen Fortuna Düsseldorf, den FC Erzgebirge Aue und den Hamburger SV verlegt werden.