Kreis Karlsruhe: Zusätzliche Impftermine sind buchbar    

Karlsruhe (pm/msc) Zusätzlich zu den bisher Impfberechtigten der ersten Priorität können sich nun auch bestimmte Personen aus der zweiten Priorität und aus der Altersgruppe der 18 bis 64-Jährigen impfen lassen. 

In Baden-Württemberg wurde dieser Kreis aktuell auch auf die Lehrkräfte und Erzieher*innen ausgeweitet. Möglich wurde dies, nachdem jetzt auch der Impfstoff AstraZeneca zur Verfügung steht, der für die Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen zugelassen ist, heißt es aus dem Karlsruher Landratsamt.

Ab 1. März gehe es nach Angaben des Landratsamt in den beiden Kreisimpfzentren in Bruchsal-Heidelsheim und Sulzfeld dann los. In einem ersten Schritt soll die Zahl der Impfungen jeweils von etwa 160 auf rund 400 pro Tag mehr als verdoppelt werden und ab 15. März die beiden Zentren dann an allen Tagen der Woche in Betrieb sein und zudem im Zweischichtbetrieb zu ausgeweiteten Öffnungszeiten arbeiten. 

Termine könnten über das Portal www.impfterminservice.de oder über die Rufnummer 116 117 vereinbart werden. Die Terminvergabe sei bereits angelaufen. Seit der Freischaltung am Dienstag um 10.00 Uhr seien beim KIZ Heidelsheim für die ersten zwölf Betriebstage bereits nahezu alle buchbaren Termine vergeben, in Sulzfeld die Hälfte. Neue Termine sollen regelmäßig eingestellt werden.

Wie das Landratsamt mitteilt, ist bei der Terminbuchung über die Onlineplattform Folgendes zu beachten: Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Die genannten Gruppen sind ab sofort aber berechtigt, einen Termin zu vereinbaren. Die gebuchten Termine seien gültig, die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolge vor Ort in den Zentren. Als Nachweis dient eine Bescheinigung, die unter www.landkreis-karlsruhe.de/einrichtungsbescheinigung beziehungsweise für den Bereich der Schulen und in der Kinderbetreuung Beschäftigten unter  www.landkreis-karlsruhe.de/schulbescheinigung heruntergeladen werden kann. 

Berechtigt sind 18-64-jährige aus folgenden Gruppen:

  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
    • Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z. B. Physio-, Ergotherapie, Podologie), 
    • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt, 
    • Abstrichzentren mit Patientenkontakt,
    • Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt
    • Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern, 
    • Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie, 
    • Personal in der stationären Suchtbehandlung bzw. -rehabilitation. 
    • Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
    • Demenz: grundsätzlich über Verimpfungen nach Priorität 1 gem. § 2 CoronaImpfV in Pflegeheimen abgedeckt
    • Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind z. B. auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an SBBZ, Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Der Impfstoff von AstraZeneca wird nach Angaben des Landratsamts von der Weltgesundheitsorganisation WHO auch in Ländern empfohlen, in denen Virusmutationen vorhanden sind. Vordringlich soll damit geimpft werden, wer ein besonders hohes Risiko hat, sich mit dem Coronavirus anzustecken oder aufgrund der Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen hat. Die ständige Impfkommission STIKO empfehle Astra-Zeneca als wirksamen Impfstoff. 

Bild: Symbolbild