Karlsruhe (red) In den vergangenen zwei Wochen wurden bei uns im Programm zwei Beiträge zum Thema Kleingartenanlagen in der Stuttgarter Straße gesendet. Im Nachgang kam es zu Unklarheiten, deshalb möchte die Redaktion an dieser Stelle auf Folgendes Hinweisen:
Bezogen auf den Beitrag vom 27. November 2018: Die Fläche ist in drei Bauabschnitte eingeteilt. Der erste Abschnitt in Richtung Oststadtkreisel wurde bereits geräumt, die Kleingärtner dort haben bereits ihre Kündigung. Im zweiten und größten Bauabschnitt in Richtung Tivoli wurden die Pachtverträge der Gärtner, insgesamt 165 Verträge, auf den 30.11.2018 gekündigt (von diesen ist im Beitrag am Ende die Rede). Die Verträge für den dritten Abschnitt in der Mitte der Fläche laufen aktuell noch und werden voraussichtlich auch 2019 nicht gekündigt. Ebenso kam es zu Missverständnissen aufgrund der verwendeten Schnittbilder. Diese zeigen leider teilweise Gärten aus Bauabschnitt 3, die, nicht, wie der Beitrag vermuten lässt, bereits gekündigt sind, sondern wie oben erläutert noch einige Zeit im Besitz der Kleingärtner bleiben dürfen. Wir bitten durch den Beitrag entstandene Missverständnisse zu entschuldigen.
Bezogen auf den Beitrag vom 3. Dezember 2018: Im Beitrag heißt es: ,,Ab Januar 2009 lief der Pachtvertrag – bis zum 30. November mussten sie den Garten räumen, so wie all die anderen Pächter in der Stuttgarter Straße.“ Richtig ist: ,,Ab Januar 2009 lief der Pachtvertrag – bis zum 30. November mussten sie den Garten räumen, so wie viele andere Pächter in der Stuttgarter Straße.“