„Kopftuch-Verfahren“: Entscheidung ohne Vizepräsident

Karlsruhe (pm/pas) Die Entscheidung über zwei Verfassungsbeschwerden zum sogenannten Kopftuch-Verbot in nordrhein-westfälischen Schulen werden am Bundesverfassungsgericht ohne den Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof gefällt. Kirchhof war an dem Gesetzesentwurf selbst beteiligt. Das teilt das Bundesverfassungsgericht heute mit.

Maßstab für diese Entscheidung sei nicht, ob ein Richter tatsächlich „parteilich“ oder „befangen“ sei, sondern ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass habe, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Für Kirchhof wird ein Richter des zweiten Senats als Vertretung einspringen.