Konzept zur Fortführung der Abellio-Verkehre vorgelegt

Baden-Württemberg (pm/msc) Das baden-württembergische Landeskabinett hat einem Rettungsplan von Verkehrsminister Winfried Hermann für den Zugbetrieb und die Beschäftigten der insolventen Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH (ABRB) zugestimmt. Demnach soll die landeseigene Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) für die nächsten zwei Jahre einspringen.

„Das bietet den Beschäftigten eine gute Perspektive und die Fahrgäste können dann mit einem stabilen Betrieb der Züge rechnen“, erklärte Verkehrsminister Winfried Herrmann heute in Stuttgart. Die SWEG habe ein Kaufangebot für die ABRB mitsamt Werkstatt abgegeben. Dieses sei in den Augen des Verkehrsministeriums wirtschaftlich und bietet die bestmögliche Aussicht für einen stabilen weiteren Betrieb.

Vorgesehen ist, dass die Abellio-Züge auf den betroffenen Strecken weiter mit der bisherigen Belegschaft und im bekannten Takt fahren, dann allerdings unter dem Dach der SWEG als Gesellschafterin der Abellio Rail Baden-Württemberg (ABRB). Dafür soll die ABRB im Zuge einer Notmaßnahme nach europäischem Vergaberecht für zwei Jahre vorübergehend einen neuen Verkehrsvertrag erhalten. Dieser soll die volle Kostendeckung für den Betrieb garantieren.

Nach zwei Jahren folgt eine Ausschreibung

Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll die Verkehrsleistungen über eine Ausschreibung wieder im Wettbewerb vergeben werden, an dem sich auch die SWEG beteiligen könne, erklärte Hermann weiter. Das Konzept sehe vor, dass nach Abschluss dieses Verfahrens die ABRB dann an den Betreiber weiterverkauft werde, der sich bei der Ausschreibung durchgesetzt habe. Geplant sei, dass die SWEG beim Betrieb in den nächsten zwei Jahren und bei der kommenden Ausschreibung durch ihr Einspringen weder Vor- noch Nachteile habe. „Wichtig ist, dass die Gesellschaft mit ihren Arbeitsplätzen in beiden Schritten jeweils erhalten bleibt. Damit sichern wir Kontinuität für Beschäftigte und Fahrgäste“.

Die nächsten Schritte

Zwischen Land und SWEG soll nun eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, in der die notwendigen Regelungen getroffen werden. Sobald diese ausgearbeitet ist und der Interims-Verkehrsvertrag vorliegt, kann der SWEG-Aufsichtsrat darüber entscheiden. Dann folgt der Abschluss der Investorenvereinbarung. Anschließend muss die Gläubigerversammlung über den Insolvenzplan entscheiden. Dann kann das Insolvenzgericht den Beschluss hierüber fassen. Sofern bis Ablauf einer zweiwöchigen Frist keine Beschwerden eingelegt werden, wird der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig. Danach gehen die Gesellschaftsanteile an die SWEG über.

Hintergrund

Das niederländische Unternehmen Abellio hatte 2016 bei der Ausschreibung des Stuttgarter Netzes den Zuschlag für ein Los erhalten. Abellio ist in Baden-Württemberg auf folgenden Strecken unterwegs: Stuttgart – Mühlacker – Bruchsal / Pforzheim, Stuttgart – Heilbronn – Mannheim / Osterburken sowie Stuttgart – Plochingen – Tübingen. Im Sommer hatte sich Abellio mit seinen Landesgesellschaften in ein Schutzschirmverfahren begeben und Insolvenz beantragt. Der Grund: Ihr Gesellschafter – die niederländische Staatsbahn – war nicht mehr bereit, die Defizite aus dem Deutschlandgeschäft zu tragen. Neben der Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH (ABRB) waren auch Unternehmen von Abellio in Nordrhein-Westfalen und Mitteldeutschland betroffen. In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls eine Fortführungsvereinbarung geschlossen und es werden Notvergaben vorbereitet. Die landeseigene Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (SWEG) fährt bereits Züge in verschiedenen Netzen im Land, etwa rund um Ulm, im Bereich Zollern-Alb, beim Ringzug Schwarzwald-Baar-Heuberg zwischen Tuttlingen, Rottweil und Villingen-Schwenningen, bei der Ortenau-S-Bahn oder bei der Breisgau-S-Bahn rund um Freiburg.