Baden-Baden (pm/yb) Auf Initiative der Stadt kamen Oberbürgermeisterin Margret Mergen und Bürgermeister Michael Geggus, der Tübinger Regierungspräsident Hermann Strampfer, der Leiter des Referats „Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten“ im Regierungspräsidium Tübingen, Bernd Bormann, und der Betreiber der Thermalquellen, Jürgen Kannewischer, zu einem konstruktiven Gespräch zusammen. Ziel war die baldige Wiederinbetriebnahme der Thermalbrunnen.
„Das gegenseitige Verständnis für Notwendigkeit und Umfang der Ende Januar anstehenden Prüfung ist gewachsen“, so Margret Mergen nach der Rückkehr. „Auch betonte das Regierungspräsidium, dass sich die Anforderungen an die Qualität von Heilwässern im Hinblick auf einen vorbeugenden Gesundheitsschutz erhöht haben.“ So unterliegen arsenhaltige Heilwässer aus Thermalbrunnen einer Mengenbegrenzung. Hier beruft sich das RP Tübingen auf das Arzneimittelrecht, das einen Wert von maximal 40 Mikrogramm pro Liter festlegt.
Die Carasana als Betreiber der Trinkbrunnen und die Bäder- und Kurverwaltung haben aus diesem Grund erhebliche Investitionen getätigt, um die anspruchsvolle Qualität als Heilwasser auch zukünftig anbieten zu können. Das RP erkennt die von der Carasana vorgenommenen Maßnahmen zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes, die mit hohen Investitionen verbunden waren, als wichtigen Beitrag für die arzneimittelrechtliche Genehmigung an. Sowohl Regierungspräsident Strampfer als auch Oberbürgermeisterin Mergen zeigten sich zuversichtlich, dass die Baden-Badener Trinkbrunnen in einigen Wochen wieder sprudeln werden.