Karlsruhe (pm/cm) Die Mieten in Karlsruhe und Rheinstetten sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die Landesregierung Baden-Württemberg will in Zukunft jedoch Mieter gegen unangemessen hohe Mietsteigerungen schützen. Kommt also bald die Mietbremse für Karlsruhe und Rheinstetten?
Auf ihrer gestrigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung zur Absenkung der sogenannten Kappungsgrenze für die öffentliche Anhörung freigegeben. Damit sollen Mieterhöhungen in Zukunft stärker begrenzt werden. Das ist möglich aufgrund einer Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, wonach die Länder ermächtigt sind, in bestimmten Regionen mit einer Rechtsverordnung gegen immer weiter steigende Mieten vorzugehen. Die betroffenen Regionen müssen jedoch einen erheblichen Wohnungsmangel aufweisen.
Ab sofort sollen die Mieten innerhalb von drei Jahren dann nicht mehr um 20 Prozent, sondern nur noch um 15 Prozent, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, steigen dürfen. So sollen Bestandsmieter geschützt werden und das Wohnen weiter bezahlbar bleiben. „Das sozialdemokratisch geführte Wirtschaftsministerium schafft jetzt die Voraussetzungen für einen besseren Mieterschutz in Karlsruhe und Rheinstetten“, sind sich die SPD-Landtagsabgeordneten Anneke Graner und Johannes Stober einig. „Gut, dass diese Art der Mietpreisbremse für Bestandsmieten jetzt kommt. Das ist auch in Rheinstetten besonders wichtig, damit Wohnen bezahlbar bleibt“, so Graner, in deren Wahlkreis die Große Kreissstadt liegt.
In den vergangenen Wochen hat die Landesregierung mit Hilfe des Statistischen Landesamts festgestellt, in welchen Gemeinden Baden-Württembergs die Voraussetzungen für diese reduzierte Kappungsgrenze vorliegen. Die reduzierte Kappungsgrenze daf nur dort vorgeschrieben werden, wo eine besondere Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gegeben ist. Diese Voraussetzungen sind in Karlsruhe und Rheinstetten erfüllt. Denn in diesen Gemeinden liegt der sogenannte Wohnungsversorgungsgrad unter 100%. Hinzu kommt, dass die Mieten überdurchschnittlich hoch ausfallen und ein besonders hoher Anteil des hiesigen Nettoeinkommens für die Miete aufzuwenden ist. Karlsruhe und Rheinstetten bleiben nun sechs Wochen, um Stellung zu nehmen. Danach entscheidet das Kabinett erneut. Die Rechtsverordnung soll noch im zweiten Quartal diesen Jahres in Kraft treten. Ebenfalls im Laufe diesen Jahres erwartet wird die Mietpreisbremse für Neuvermietungen. Die Kappungsgrenze betrifft vorerst nur Mieter, die bereits eine Wohnung bezogen haben.