Karlsruhe (pm/ij) In Karlsruhe gibt es eine weitere Fahrradstraße. Die Knielinger Allee ist nun offiziell als Fahrradstraße eingeweiht worden. Verkehrsschilder weißen auf die Änderung hin.
Auch Aufdrucke auf der Straße weisen darauf hin, dass hier Radler Vorrang haben. Mit der Knielinger Allee wurden innerhalb von zwölf Monaten zehn neue Fahrradstraßen eröffnet. „Es war personell sehr anspruchsvoll, dieses Programm innerhalb solch kurzer Zeit umzusetzen“, so Tiefbauamtsleiter Schönbeck: „Ich freue mich, dass die Einrichtung der Fahrradstraße beim Bürgerverein Nordstadt auf solch positive Resonanz trifft. Karlsruhe hat sich ein ambitioniertes Fahrradstraßenprogramm vorgenommen.“
Was ändert sich durch die Einrichtung der Fahrradstraße?
Der Kfz-Verkehr ist in einer Fahrradstraße lediglich mit „mäßiger Geschwindigkeit“ (maximal 30 Stundenkilometer) frei gegeben. Da durch die Ausweisung einer Fahrradstraße keine die Vorfahrt regelnden Auswirkungen entstehen, gilt die übliche Rechts-vor-links-Regelung. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen aber nebeneinander radeln, der Autoverkehr muss sich an ihnen orientieren. Auch wenn Autofahrende quasi „zu Gast“ sind, sollte man sie als Radfahrerin oder Radfahrer aber nicht absichtlich behindern – denn das in der Straßenverkehrsordnung verankerte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt für alle Verkehrsteilnehmenden.