Wörth (pm/mw) Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat die Klage des BUND abgewiesen. Die Klage beinhaltete den Abschnitt in Rheinland-Pfalz.
Das Urteil ermöglicht den Bau der zweiten Rheinbrücke noch nicht. Gegen den Bau auf der badischen Seite hat der BUND ebenfalls geklagt. Dieses Urteil soll erst nächstes Jahr am Verwaltungsgericht in Mannheim fallen. Hintergrund der Klage seien das Leiden von Naturschutzgebieten und seltenen Tierarten, sowie die Verlagerung der Stauproblematik nach Karlsruhe. Geplant sei der Brückenbau um die alte Brücke zu entlasten. ‚Die Brücke bei Wörth passieren um die 80.000 Fahrzeuge täglich. Die Kosten für den Neubau würde der Bund übernehmen.
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