Kitakinder aus Pforzheim und Mühlacker dürfen Einrichtungen nur noch mit zwei negativen Corona-Tests pro Woche betreten

Pforzheim/Enzkreis (pm/msc) Ab dem kommenden Mittwoch, 8. Dezember, müssen Kinder in allen Kindertageseinrichtungen in Pforzheim und in der Großen Kreisstadt Mühlacker – unabhängig von ihrer Trägerschaft – wöchentlich zwei negative Corona-Tests vorweisen können, um die Einrichtung betreten zu dürfen. So regelt es eine Allgemeinverfügung, die das Landratsamt Enzkreis am Freitag erlassen hat. Bereits im Frühjahr hatte es eine solche Testpflicht in den Kitas der beiden Städte gegeben.

„Die Infektionslage ist sehr besorgniserregend“, erläutert die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Brigitte Joggerst, die Hintergründe am heutigen Freitag. „Da Kinder bislang nicht geimpft werden konnten, sind Schulen und Kitas potentiell Schwerpunkte des Infektionsgeschehens.“ Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, das Dunkelfeld auszuleuchten und die Zahl der infizierten, jedoch asymptomatischen Personen, die eine Kita betreten, zu identifizieren und damit den Viruseintrag so gering wie möglich zu halten. „Regelmäßige und verbindliche Testungen sind hierfür ein probates Mittel, das in seiner Wirkung über die bisherigen freiwilligen Testungen hinausgeht. So gewinnen wir für alle Beteiligten ein höheres Maß an Sicherheit“, betont Joggerst.

Pforzheims Bürgermeister Frank Fillbrunn erklärt: „Mir liegt besonders am Herzen, dass sowohl die Kinder als auch die Beschäftigten in unseren Kitas diese möglichst sicher und verlässlich besuchen können. Wenn alle Kinder und das Personal einer Einrichtung regelmäßig getestet werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit größerer Ausbrüche, aufgrund derer dann ganze Einrichtungen geschlossen werden müssten.“

Die Testungen können von einer offiziellen Teststelle bescheinigt oder mit einer Eigenbestätigung von Erziehungsberechtigten nachgewiesen werden. Der Nachweis über einen durchgeführten, negativen Test muss zweimal pro Woche erfolgen und gilt dann sozusagen als „Eintrittskarte“. Ohne diese sei das Betreten der Einrichtung nicht möglich, verdeutlichen die Verantwortlichen. Es solle aber kein Kind an der Tür abgewiesen werden, wenn die Eltern einmal Test oder Bescheinigung vergessen haben. Die Eltern hätten dann die Möglichkeit, den Nachweis am darauffolgenden Tag nachzureichen.

Zunächst keine Testpflicht in den anderen Gemeinden

„Wir haben uns die Zahlen und das Infektionsgeschehen angesehen und sind zum Ergebnis gekommen, dass wir die Testpflicht zunächst auf Mühlacker beschränken. Dort sind die Inzidenzen deutlich höher als in den meisten Enzkreis-Gemeinden“, sagt die Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt. Aus diesem Grund habe man beim Enzkreis, anders als beispielsweise im Nachbar-Landkreis Böblingen, zunächst auf die kreisweite Testpflicht verzichtet. „Die Betonung liegt auf ‚zunächst‘“, sagt Neidhardt.

Die Regelung für Pforzheim und Mühlacker gilt zunächst bis zum 14. Januar nächsten Jahres. Die Testpflicht endet früher, wenn die 7-Tage-Inzidenz in den Städten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 pro 100.000 Einwohner liegt. Die Allgemeinverfügung, in der für Geimpfte und Genesene Ausnahmen von der Testpflicht geregelt sind, ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf der Homepage des Enzkreises nachzulesen.