Kindermord: Lebenslange Haftstrafe für 29-Jährigen

Update 12.36 Uhr: Das Landgericht Karlsruhe hat den 29-Jährigen heute zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Mai seine 7-jährige Stieftochter aus Rache getötet hat. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Mord als eines der abscheulichsten Verbrechen, die Karlsruhe je gesehen hat.

Auch erfahrene Richter und Anwälte zeigten sich betroffen über die ,,abgebrühte“ Tat. Der 29-Jährige hatte sich am 18. Mai Zutritt zu einer Wohnung in Wolfartsweier verschafft und achtmal auf das wehrlose Mädchen eingestochen, um sich an seiner Frau zu rächen. Sie hatte sich zuvor von ihm getrennt und wollte sich scheiden lassen. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe bei besonderer Schwere der Schuld, was die Möglichkeit ausschließt, dass er nach 15 Jahren wieder frei kommen kann. Als Begründung gab das Gericht an, dass der 29-Jährige das Vertrauen des Mädchen, das in ihm einen Vater sah, ausgenutzt hatte.

Update 11.19: Das Landgericht Karlsruhe hat den 29-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und sieht eine besondere Schwere der Schuld.
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Karlsruhe (da) Im Laufe des Tages soll das Karlsruher Landgericht ein Urteil im Kindermordfall von Wolfartsweier fällen. Ein 29-Jähriger soll im Mai aus Rache an seiner Frau seine 7-jährige Stieftochter erstochen haben; er räumte die Tat am Dienstag ein und entschuldigte sich. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus niederen Beweggründen vor.

Die Angklage wirft dem 29-Jährigen vor, sich am Abend des 18. Mais Zutritt zu einer Wohnung in Wolfartsweier verschafft zu haben. Seine Ehefrau hatte sich mit ihrer Tochter dorthin zu einer Bekannten geflüchtet, nachdem sie sich von ihm getrennt hatte. Der 29-Jährige soll mit einem Messer mehrfach auf die wehrlose 7-Jährige eingestochen haben, um sich an seiner Frau zu rächen. Das Mädchen erlag wenige Tage später seinen schweren Verletzungen.

Der Angeklagte entschuldigte sich am Dienstag im Gerichtssaal unter Tränen bei der Familie des Mädchens und sagte, er hätte seine Wut nicht an ihr auslassen dürfen, er habe bei der Tat einen Blackout gehabt. Seinen Angaben zufolge hatte er die Tatwaffe nicht mit sich geführt, sondern aus der Wohnung in Wolfartsweier. Das Messer wurde noch nicht gefunden. Der 29-Jährige bestätigte zudem den Bericht eines Sachverständigen, nach dem er die Tür der Wohnung gewaltsam aufgebrochen hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die Tat aus niederen Beweggründen begangen zu haben und sieht eine besondere Schwere der Schuld. Das Urteil des Landgerichts wird am Freitag erwartet.

Besonders schwere Schuld: Lebenslang für Mord an Stieftochter

10 / 11 / 2017 / 16:04
2:30

Seit Dienstag muss sich ein 29-Jähriger vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Ihm wird der Mord an seiner 7-jährigen Stieftochter vorgeworfen. Heute fiel im Karlsruher Landgericht das Urteil.