Bruchsal (pm/mcs) Die Stadt Bruchsal richtet eine Notfallkinderbetreuung ein. Anspruch haben nur Eltern in systemrelevanten Berufen.
Am Freitag hat die baden-württembergische Landesregierung die Schließung aller Kindergärten, Kindertageseinrichtungen und Schulen vom 17. März bis zum 19. April angeordnet. Als Ersatz richtet die Stadt Bruchsal vom kommenden Dienstag bis zum Ende der Osterferien eine Notfallkinderbetreuung ein.
Anspruch nur für Erziehungsberechtigte in systemrelevanten Berufen.
Das heißt, Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten in den Bereichen Gesundheitsversorgung, öffentliche Sicherheit und Ordnung (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz), öffentliche Infrastruktur (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Einrichtung für Menschen mit Behinderung, stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) und in der Lebensmittelbranche arbeiten. Die Notfallbetreuung für Schulkinder gilt für Schüler/-innen der ersten bis sechsten Klasse. Sie findet von 7 bis 16 Uhr (inklusiv eines warmen Mittagessens) statt. Ebenfalls organisiert ist diese Notfallbetreuung für Kleinkinder U3 und Ü3. Hierfür sind die Träger der Bruchsaler Kindergärten und Kindertagesstätten zuständig.
Anmeldung
Die Anmeldung für die Notfallkinderbetreuung erfolgt über entsprechende Anmeldeformulare. Anmeldeformulare sind auf der Homepage der Stadt Bruchsal unter www.bruchsal.de/corona eingestellt.