Kfz-Steuer: Neue Zuständigkeit

Karlsruhe (pm/pas) Ab dem 4. April sind die Hauptzollämter für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer in Baden-Württemberg zuständig. Auswirkungen hat das für die meisten Autobesitzer nicht. Nur wer sich gegen ein Lastschriftverfahren entschieden hat, muss die Umstellung beachten. Das teilt die Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit.

Seit Mitte Februar sei die stufenweise Übergabe der Aufgabe bereits im Gang. Es geht in Baden-Württemberg um rund acht Millionen Fahrzeuge und eine Summe von rund 1,2 Milliarden Euro. Die Zuständigkeit für An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen bleibt weiterhin bei den Zulassungsstellen. Seit dem 1. Juli 2009 steht die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer dem Bund zu – die Finanz- und Landesbehörden verwalteten seitdem die Steuer im Auftrag des Bundes.