Keine Base-Caps für Polizisten

Stuttgart (pas/pm) Am Samstag sind die neuen Leitlinien für Polizisten in Kraft getreten. In dem Papier werden Regeln zur Kleiderordnung ebenso wie zu Körperschmuck, Haartracht und dem Verhalten in sozialen Netzwerken zusammengefasst. Base-Caps im Dienst sind demnach genauso verpönt wie sichtbare Tattoos im Dienst. Die Leitlinien wurden durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Innenministerium und Personalrat entworfen.

Nach längerer Diskussion seien Base-Cap und Polo-Shirt in Kombination mit der Uniform nicht für Streifen- und Verkehrsdienste eingeführt worden, heißt es in einer Mitteilung des Innenministeriums. Pflicht ist hingegen das Tragen einer Polizeimütze, länge Haare müssen zum Zopf gebunden und die „Haar- und Barttracht“ gepflegt sein. Ohrringe und sichtbare Piercings sind gänzlich verboten.

Auf einem Merkblatt werden die Beamten zudem dazu aufgefordert, sich in sozialen Netzwerken „mäßig“ zu Themen zu äußern, die den Polizeidienst betreffen. Außerdem werden sie darauf hingewiesen, dass sie nicht mehr verdeckt arbeiten können, wenn sie sich als Polizisten zu erkennen geben.