Karlsruhe (an/pm) Wie das Hauptzollamt Karlsruhe meldet, soll eine Betreiberin einer Karlsruher Reinigungsfirma Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 700.000 Euro nicht abgeführt haben. Sie hatte in ihrem Unternehmen rund 40 Personen, überwiegend aus Osteuropa, eingesetzt. Diese waren formell als Selbständige tätig, obwohl sie tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis standen. Die durch das abhängige Beschäftigungsverhältnis erforderlichen Sozialabgaben wurden seitens der Betreiberin nicht abgeführt. Der Sozialversicherung entstand daraus ein Schaden von ca. 700.000 Euro.
Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte die Inhaberin der Firma zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung (Bewährungszeit 2 Jahre). Das Urteil ist rechtskräftig.
Neben dem Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt war die Beschuldigte weiterhin wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts angeklagt worden.
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