Karlsruhe (pm/ks) Die Corona-Pandemie bringt die Krankenhäuser in Karlsruhe und der Region nicht nur in eine personelle, sondern auch in eine finanzielle Notlage. Darauf haben die Klinikverantwortlichen heute gemeinsam mit der Karlsruher Gesundheitsbürgermeisterin Bettina Lisbach bei einer Pressekonferenz aufmerksam gemacht. Sie fordern Bund und Länder gemeinsam dazu auf, die bisher zugesagten Ausgleichzahlungen zu erhöhen und die Finanzierungslücken zu schließen. Andernfalls sehen sie ihren Versorgungsauftrag als gefährdet an.
Die Reduzierung der Leistungen aufgrund der pamdemiebedingten Ausnahmesituation führe zu dramatischen Erlöseinbußen, so die Verantwortlichen. Die aktuelle Ausgleichsregelung für 2021 sieht vor, dass die reduzierten aktuellen Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie, die nach Angaben der Klinikchefs unter 98 Prozent der Erlöse des Jahres 2019 liegen, von den Krankenkassen anteilig nur zu 85 Prozent ausgeglichen werden. Die Berechnungsgrundlage auf Basis 2019 bildet darüber hinaus nicht mehr die tatsächliche Kostenstruktur für das Jahr 2021 ab. Diese Regelung führe zu erheblichen Finanzierungslücken in den Kliniken. Schon die Absenkung auf 98 Prozent umfassen beispielsweise in den hier vertretenen regionalen Kliniken ein Volumen von über 10 Mio. Euro. „Unsere Kliniken stellen gemeinsam die überregionale Versorgung der Bevölkerung der Region sicher. Angesichts der Erlöseinbrüche durch die Corona-Pandemie stehen sie nun aber vor einer wirtschaftlichen Notlage“, so Bürgermeisterin Bettina Lisbach. Diese Lücken müssten dringend geschlossen werden.
Personalsituation kritisch
Um die Versorgung der Corona-Patienten sicherstellen zu können, haben die Kliniken das planbare OP-Programm drastisch reduziert und teilweise ganze Stationen geschlossen. Die Ursache dafür sei ein gravierender Personalmangel in den Kliniken. „Der medizinische und pflegerische Aufwand für die Versorgung eines intensivpflichtigen, beatmeten Corona-Patienten ist mindestens doppelt so hoch wie bei anderen intensivpflichtigen Patienten“, betont Jörg Schwarzer, Geschäftsführer am SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach. Dazu würden zahlreiche Personalausfälle kommen, einerseits bedingt durch Corona oder saisonal bedingte Erkrankungen und andererseits durch Personalabwanderungen und erhöhten Krankenstand. Spitzt sich die Lage durch immer mehr zu, sehen die Mediziner die Notfallversorgung schon bald als gefährdet ab. Sie fordern Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, die das Pandemiegeschehen möglichst kurzfristig deutlich abbremsen können.
Im Städtischen Klinikum künftig 3G auch für ambulante Patienten und deren Begleitpersonen
Ab dem 29. November müssen ambulante Patienten wie auch deren Begleitpersonen einen 3G-Nachweis vorweisen, wenn sie einen vereinbarten ambulanten Termin im Klinikum Karlsruhe haben. Ungeimpfte müssen ab dann einen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist, oder einen zertifizierten Antigenschnelltest (maximal 24h alt) mitbringen. Die Ambulanzen prüfen den 3G-Nachweis am Ambulanzschalter. Bei Kindern und Jugendlichen greifen die gesetzlichen Regeln: Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Nachweis, bei älteren Schüler*innen reicht der Nachweis mittels Schülerausweis. Sonderregeln gelten bei Patient*innen, die eine ambulante Chemotherapie erhalten.