Karlsruher Influencerin Pamela Reif wegen Schleichwerbung vor Gericht

Karlsruhe (da) Die Karlsruher Influencerin Pamela Reif muss sich ab heute wegen Schleichwerbung vor dem Karlsruher Landgericht verantworten. Verhandlungsgegenstand ist nach Angaben des Gerichts die Frage der Kennzeichnungspflicht von Influencer-Werbung. Reif hat auf Instagram rund vier Millionen Follower.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. mit Sitz in Berlin verlangt von der Beklagten, Werbung für diverse Produkte bzw. Marken in sozialen Medien zu unterlassen, sofern diese dort nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet ist. Das Landgericht Hamburg erließ deshalb am 23. April 2018 eine Unterlassungsverfügung, die bis zu einer Entscheidung in dem oben genannten Hauptsacheverfahren wirksam ist. In dem Verfahren geht es um insgesamt 30.000 Euro. Das Urteil soll am 21. März fallen.