Karlsruher Apfelsaft vom Bodensee: Hersteller wegen Irreführung abgemahnt

Stuttgart (pm/da) Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Schlör Bodensee-Fruchtsaft GmbH & CoKG wegen irreführender Werbung abgemahnt. Der Safthersteller habe mit einem Bezug zu Karlsruhe geworben, obwohl keine Äpfel aus der Region enthalten waren, so die Verbraucherschützer. Der Hersteller muss sich nun einen anderen Namen für sein Produkt suchen.

Mit dem Karlsruher Ortsschild und dem Titel ,,Der Karlsruher Apfelsaft“ hatte der Hersteller vom Bodensee für seinen Apfelsaft geworben, obwohl darin kein einziger Apfel aus Karlsruhe enthalten war. ,,Verbraucher, die ein regionales Produkt aus Äpfeln eines bestimmten Landkreises kaufen wollten, wurden vom Hersteller über die Herkunft der Äpfel getäuscht“, sagte Christiane Manthey, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Anbieter gab eine Unterlassungserklärung ab; er darf nur noch mit dem Karlsruher Ortsbezug werben, wenn die Äpfel tatsächlich aus der Region stammen.