Karlsruhe verlängert Allgemeinverfügung gegen Montagsspaziergänge und legt Beschwerde gegen Gerichtsurteil ein

Karlsruhe (pm/amf) Die Stadt Karlsruhe hat die ursprünglich zum morgigen Dienstag auslaufende Allgemeinverfügung gegen die sogenannten Montagsspaziergänge verlängert. Gegenstand der Verfügung ist weiterhin ein Verbot der meist unangemeldeten Versammlungen. Das Karlsruher Verwaltungsgericht hatte die Mitte Dezember verhängte Allgemeinverfügung am vergangenen Donnerstag kassiert und dem Antrag eines Klägers stattgegeben.

Die Stadt hält aber weiterhin an ihrer Rechtsauffassung fest und hat nun auch Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht, wie das Rathaus am Nachmittag mitteilte. Zugleich wurde die Begründung der Verfügung im Hinblick auf die derzeitige Lage vor Ort erneuert und zeitlich auf zunächst zwei Wochen bis einschließlich den 14. Februar befristet.