Karlsruhe: CDU sieht weiterhin Klärungsbedarf bezüglich geplanter Moschee

Karlsruhe (pm/ame) Mit einer offiziellen Anfrage fordert die Karlsruher CDU-Fraktion Aufklärung bezüglich der baurechtlichen Zulässigkeit der geplanten Ditib-Großmoschee in der Oststadt. Bereits im Februar äußerten die Stadträte ihre Bedenken in einem offenen Brief.

Zweifel hat die Fraktion insbesondere an der Zulässigkeit des geplanten 35 Meter hohen Minaretts und der vorgesehenen Anzahl von 39 Stellplätzen. Stadträtin Dr. Rahsan Dogan verweist auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Demzufolge passt das Minarett nicht in die benachbarte Umgebung im Sinne des §34 BauGB: „Die umgebenden Gebäude sind niedriggeschossig. Das Minarett würde in unzulässiger Weise hervorstechen“, so Dogan.

Ebenso sieht die CDU-Fraktion die von der DITIB eingeplante Anzahl von 39 Stellplätzen als nicht ausreichend an. Dazu äußert sich Stadträtin Dogan: „Es ist davon auszugehen, dass regelmäßig bis zu 700 Besucher in die Moschee kommen. Die Parksituation wäre dann komplett chaotisch. Schon mit dem jetzigen, weitaus kleineren Gebäude und weniger Besuchern ist die Lage angespannt.“

Dogan verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen (Urteil vom 11. Juni 2008 – 1 K 275/07). Darin wurde die Baugenehmigung für eine Moschee mit dem Verweis auf die Stellplatzordnung des Landes Baden-Württemberg aufgehoben. Der Bauherr der Moschee hatte für etwa 600 erwartete Personen 118 Stellplätze vorgesehen. Das Verwaltungsgericht errechnete jedoch eine notwendige Mindestanzahl von 238 Stellplätzen. „Die Parkplatzproblematik um die Käppelestraße würde durch den Moscheebau noch verheerender. Das ist absolut nicht gebietsverträglich“, so Rahsan Dogan abschließend.