Kandel (pm/da) Nach dem gewaltsamen Tod eines 15-jährigen Mädchens in Kandel hat die Staatsanwaltschaft Landau gegen den mutmaßlichen Täter Anklage wegen Mordes erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem nach eigener Aussage heute 16-jährigen Ex-Freund vor, seine frühere Freundin am Nachmittag des 27. Dezembers 2017 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Zeugen hielten den Beschuldigten nach der Attacke in einem Drogeriemarkt bis zum Eintreffen der Polizei fest.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine Ex-Freundin gegen 14.50 Uhr am Bahnhof in Kandel gesehen hatte, als er in Begleitung von zwei männlichen Jugendlichen aus einem Bus ausstieg. Sie hatte sich Anfang Dezember 2010 von ihm getrennt. Der Beschuldigte soll ihr daraufhin bis in einen Supermarkt gefolgt sein. Dort kaufte er laut Staatsanwaltschaft zwei Messer, darunter die spätere Tatwaffe, und verfolgte die 15-Jährige anschließend bis in einen Drogeriemarkt. Dort soll er gezielt auf die 15-Jährige zugegangen und unvermittelt mindestens siebenmal auf sie eingestochen haben. Sie erlag kurze Zeit nach dem Angriff ihren schweren Verletzungen.
Opfer überrascht und wehrlos
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft überraschte der mutmaßliche Täter das Mädchen, so dass sie nicht in der Lage war, sich zu wehren. Außerdem geht die Staatsanwaltschaft von übersteigerter Eifersucht als Motiv aus. Sie wirft dem Angeklagten vor, seine Ex-Freundin aus Rache getötet zu haben, um sie dafür zu bestrafen, dass sie sich einige Wochen zuvor von ihm getrennt hatte und nun mit einem anderen Jungen befreundet war. Damit sieht die Anklage die Merkmale für einen Mord erfüllt, nämlich Heimtücke sowie das Handeln aus niedrigen Beweggründen.
Angeklagter kam als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland
Der aus Afghanistan stammende Verdächtige war als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist. Ein medizinisches Gutachten hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber ergeben, dass der Angeklagte älter ist als von ihm angegeben und zur Tatzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit um die 20, jedenfalls aber über 18 Jahre alt war. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft und hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Landgericht Landau muss nun über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.