Kandel/Landau (da) Das Landgericht Landau hat den Mörder der 15-jährigen Mia zu 8,5 Jahren Haft verurteilt. Einem Sprecher des Gerichts zufolge verurteilten die Richter den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. nach dem Jugendstrafrecht wegen Mordes und Körperverletzung. Abdul D. hatte Ende Dezember vergangenen Jahres seine Ex-Freundin in einem Drogeriemarkt im südpfälzischen Kandel erstochen.
Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten dem Landgericht zufolge eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Freund der Ermordeten vorgeworfen, das Mädchen ,,heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“ aus Rache getötet zu haben. Mia hatte sich einige Wochen zuvor von ihm getrennt. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte April Anklage erhoben.
Angeklagter kam als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland
Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Abdul D. war als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland eingereist; er gab an, 15 Jahre alt zu sein. Ein medizinisches Gutachten hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber ergeben, dass der Angeklagte älter ist als von ihm angegeben und zur Tatzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit um die 20, jedenfalls aber 17,5 Jahre alt war. Weil nicht mit Sicherheit auszuschließen war, dass Abdul D. zum Tatzeitpunkt minderjährig war, wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und die Debatte über die Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge neu entfacht.