Karlsruhe/Wörth (pm/pas) Die BUND-Gruppen Mittlerer Oberrhein und Südpfalz haben heute Anzeigen gegen den rheinland-pfälzischen Landesbetrieb Mobilität (LBM) erstattet. Sie werfen der Behörde einen Verstoß gegen das Landeswaldgesetz vor. Der LBM hatte nach Angaben des BUND im Januar die Rodung einer fünf bis sechs Hektar großen Waldfläche im Zusammenhang mit den Planungen für eine 2. Rheinbrücke gefällt.
Kahlschläge über 0,5 Hektar seien nach Paragraf 5 des Waldgesetzes verboten, argumentiert der BUND. Die im Januar gerodete Fläche liegt auf dem Gelände des ehemaligen Militärlagers Berg und hat etwa die Größe von sieben Fußballfeldern. Das LBM hatte im Planfeststellungsverfahren verschiedene Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Allerdings habe die rheinland-pfälzische Forstverwaltung darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen einer weiteren Abstimmung und Genehmigung bedürften.
Für die BUND Kreisgruppe Südpfalz und den BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein sei es dringend geboten, wegen des Verstoßes gegen das Landeswaldgesetz ein Verfahren einzuleiten und durchzuführen, heißt es in einer Stellungnahme.