Rastatt (pm) Am Sonntag, 27. September 2015, findet in Rastatt die Oberbürgermeister-Wahl statt. Auf seiner Sitzung am Dienstag, 1. September, prüfte der Gemeindewahlausschuss unter Vorsitz von Bürgermeister Wolfgang Hartweg die zwei Bewerbungen, die fristgerecht bis zum 31. August, 18 Uhr, im Rathaus eingegangen waren.
Einstimmig fasste der Gemeindewahlausschuss den Beschluss, beide Bewerber zur Wahl zuzulassen. Damit ist es amtlich: Um den Posten des Oberbürgermeisters der Stadt Rastatt bewerben sich Amtsinhaber Hans Jürgen Pütsch und Peter Kalmbacher, Diplom-Kommunikationsdesigner aus Rastatt. Auf dem Stimmzettel wird Pütsch an erster Stelle stehen, da seine Bewerbung bereits am 20. Juli, 7 Uhr, vorlag. Kalmbacher, der seine Bewerbung am 31. August um 17.46 Uhr im Rathaus abgegeben hatte, steht an zweiter Stelle.
Wahlbenachrichtigungen sind verschickt
An alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, hat die Stadt Rastatt Wahlbenachrichtigungen verschickt. Auf diesen ist angegeben, in welchem Wahllokal der/die Wahlberechtigte am Wahltag zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr seine/ihre Stimme abgeben kann. Wer bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.
Das Bürgerbüro ist für Fragen zur Wahlberechtigung, zur Barrierefreiheit und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für alle Bürgerinnen und Bürger erreichbar:
- Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses Herrenstraße 15,
Telefon 07222 972-7110, E-Mail buergerbuero@rastatt.de.
Wahllokale in Ottersdorf und Wintersdorf wurden verlegt
In Ottersdorf wurde der Wahlbezirk 010-01 von der Ortsverwaltung Ottersdorf in die Festhalle Ottersdorf, Wilhelmstraße 17, verlegt. In Wintersdorf wurden beide Wahllokale -Wahlbezirk 013-01 und 013-02 – von der Alten Schule in die Neue Schule in der St.-Michael-Straße 4 in Wintersdorf verlegt.
Folgende Wahlräume sind für Rollstuhlfahrer geeignet:
002-01 bis 002-04 (jeweils Handelslehranstalt, Rödernweg 1),
003-01 bis 003-04 (jeweils Tulla-Gymnasium, Danziger Str. 1),
006-01 bis 006-03 (jeweils Carl-Schurz-Schule, Sandweierer Str. 1),
007-01 bis 007-03 (jeweils Augusta-Sibylla-Schule, Westring 20),
008-01 bis 008-03 (jeweils Johann-Peter-Hebel Schule, Buchenstr. 18),
008-04 (Gustav-Heinemann-Schule, Rheinauer Ring 158),
010-01 (Festhalle Ottersdorf, Wilhelmstr. 17)
010-02 (Grundschule Ottersdorf, Wilhelmstr. 19),
010-03 (Katholisches Gemeindehaus in Ottersdorf, Nordstr. 2),
011-02 (Altrheinhalle Plittersdorf, Riedstr. 26)
012-01 (Ortsverwaltung Rauental, Hohlgasse 3) sowie
013-01 und 013-02 (jeweils Neue Schule Wintersdorf, St.-Michael-Str. 4).
Mobilitätseingeschränkte Wahlberechtigte, deren Wahlbezirk nicht als rollstuhlgerecht ausgewiesen ist, können einen Wahlschein beantragen und mit diesem in einem der vorgenannten Wahllokale wählen oder Briefwahl in Anspruch nehmen.
Briefwahl
Wer von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen möchte, kann die hierfür erforderlichen Unterlagen beim Kundenbereich Bürgerbüro bis Freitag, 25. September 2015, 18.00 Uhr, beziehungsweise bei den Ortsverwaltungen zu den üblichen Öffnungszeiten anfordern. Ganz bequem geht’s aber auch über die Website der Stadt Rastatt. Unter www.rastatt.de können online Briefwahlunterlagen beantragt werden.
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann der Antrag auf Briefwahl noch am Samstag vor der Wahl bis 12.00 Uhr und am Wahltag bis 15.00 Uhr beim Bürgerbüro gestellt werden. Die Voraussetzungen sollten vorher mit dem Bürgerbüro telefonisch unter 07222 972-7110 abgeklärt werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros sind am Samstag, 25. September 2015, und am Wahltag ab 8.00 Uhr erreichbar.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 27. September 2015, 18.00 Uhr, bei der Stadt Rastatt, Marktplatz 1 (Historisches Rathaus), 76437 Rastatt eingegangen sein. Die Wählerinnen und Wähler haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig dort vorliegen. In den Wahllokalen werden keine Wahlbriefe entgegengenommen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Wie bereits berichtet, werden bei OB-Wahl erstmalig Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler angeboten. Diese können damit ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben – zu Hause mittels Briefwahl oder direkt im Wahllokal. Die Stimmzettelschablonen können ab sofort telefonisch oder schriftlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Kundenbereich Bürgerbüro, Herrenstraße 15, 76437 Rastatt oder unter Telefon 07222 972-7100 angefordert werden. Die Zusendung der Schablonen und einer erklärenden CD erfolgt voraussichtlich ab Mitte September. Interessierte werden gebeten, die Schablonen möglichst frühzeitig anzufordern, damit der Bedarf besser abgeschätzt werden kann.