Jetzt doch: Ausnahmegenehmigung fürs fehlende Dach

Karlsruhe (pm/pas) Im zweiten Versuch hat der Karlsruher SC von der Deutschen Fußballliga (DFL) eine Ausnahmegenehmigung für den Zweitliga-Spielbetrieb auch ohne Dach über der Südtribüne erhalten. Eine Überdachung ist bis zum Ende der Saison 2019/2020 nicht notwendig.

Am 23. April hatte der Verein in einer ersten Mitteilung erklärt, die Lizenz für die zweite Bundesliga sei ohne Dach über der Südtribüne in Gefahr. Einige Stunden später hatte er sich korrigiert und von drohenden Sanktionen trotz erhaltener Lizenz gesprochen – wenige Tage später Einspruch gegen die Auflage eingelegt. Diese ist nach dem neuen Bescheid durch die DFL nun vom Tisch, Sanktionen drohen dem Verein ohne Dach keine mehr.

Am Mittwoch um 13 Uhr kam die offizielle Bestätigung von Seiten des KSC und der Stadt Karlsruhe. In einer gemeinsamen Mitteilung zitieren sie aus dem zweiten Lizenzierungsbescheid der DFL:

„Die DFL GmbH hat die Argumente, die der Bewerber mit seiner Beschwerde zum Ausdruck gebracht hat, kritisch überprüft. Dabei ist sie aufgrund der erstmals in der Beschwerde vorgetragenen Tatsachen (Nutzungsdauer, Kosten und fehlende Möglichkeit zur Zweitverwendung des Dachs, Gästekontingente auf der Haupttribüne) zu der Entscheidung gelangt, dem Antrag des Bewerbers auf Befreiung vom Erfordernis der Komplettüberdachung ausschließlich für die Spielzeit 2019/2020 und nur ausnahmsweise stattzugeben. […]

Weil die Nutzungsdauer der Dachkonstruktion erstens deutlich kürzer ausfällt als zunächst bekannt, weil die sich daraus entstehenden Kosten zweitens höher ausfallen als ursprünglich angenommen und es drittens keine Zweitverwendung für das Dach gibt, ist die Erste Instanz zu der Ansicht gelangt, dass eine Aufrechterhaltung der Auflage sich in diesem Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung aller Umstände nicht mehr als verhältnismäßig darstellt. […]

Abschließend wiederholt die DFL GmbH ihren bereits angedeuteten Hinweis, dass die in dieser Entscheidung zum Ausdruck kommende Ausnahme auf die Spielzeit 2019/2020 beschränkt ist. Zur Spielzeit 2020/2021 ist die Komplettüberdachung des Wildparkstadions verpflichtend.“