Karlsruhe (pm/che) Der Landkreis Karlsruhe hat die Statistiken des Jagdjahres 2014/15 veröffentlicht. Sowohl beim Schwarz- als auch beim Rehwild gingen die Abschussquoten zurück. Die Jäger müssen sich außerdem auf das neue Jagdgesetz einstellen.
Zum Beginn des neuen Jagdjahres am ist das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall des Kreisjagdamtes als Kollegialorgan, das zu allen wichtigen Fragen und Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zusammenkam. An seiner Stelle wurde ein Jagdbeirat eingerichtet, der die Unteren Jagdbehörden in jagdlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung berät. Dieser setzt sich aus Vertretern von Jägern, Jagdgenossenschaften, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gemeinden, Naturschutz und Veterinärwesen zusammen. „Die konstituierende Sitzung fand am 8. Juli statt“, berichtete der Vorsitzende der Unteren Jagdbehörde, Dr. Joachim Thierer.
In diesem Gremium wurden die Streckenlisten der Reviere des Jagdjahres 2014/2015 diskutiert. Die Schwarzwildstrecke ging im Vergleich zum Vorjahr um knapp 9 % zurück. In den rund 260 Revieren einschließlich der Regiejagd des Forstes wurden im gesamten Landkreis insgesamt 3.152 Stück Schwarzwild erlegt. Trotz des leichten Rückganges ist davon auszugehen, dass aufgrund des milden Winters und den günstigen Bedingungen im Frühjahr im Jagdjahr 2015/2016 mit einer höheren Schwarzwildstrecke gerechnet werden kann. Aus diesem Grund ist eine intensive Schwarzwildbejagung weiterhin aufrechtzuerhalten.
Ein deutlicher Rückgang zum Vorjahr um 18 % ergab sich bei der Rehwildstrecke. So wurden im vergangenen Jagdjahr insgesamt 4.488 Stück Rehwild im Landkreis Karlsruhe erlegt. Auch bei dieser Zahl sind die Forstreviere enthalten. Die Bejagung des Rehwildes findet seit März 2013 nahezu flächendeckend auf der Grundlage des Modellprojekts Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA) statt. Dabei treffen Verpächter und Pächter Zielvereinbarungen zum Rehwildabschuss. Die Vorgabe der Abschusszahlen seitens der Unteren Jagdbehörde entfällt. Ab dem 1. April 2016 ist RobA für alle Reviere gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Erleichterung gibt es künftig bei der Bejagung von Wildgänsen, welche besonders in der Rheinebene erhebliche Schäden, unter anderem im Ackerbau, anrichten. Die nicht heimischen Arten Kanada- und Nilgans sowie die Graugans dürfen nun vom 1. September bis 15. Januar bejagt werden. Die erlassenen Abschussgenehmigungen durch die Untere Jagdbehörde für das Spätjahr entfallen daher. Im Jagdjahr 2014/2015 wurden insgesamt rund 160 Kanada-, 50 Nil-, und 50 Graugänse erlegt.
In letzter Zeit traten vermehrt Probleme mit Wildtieren im Siedlungsraum auf. Die Bejagung in diesem Bereich ist oftmals nur unter erschwerten Bedingungen durchzuführen. Neben den bekannten Arten wie Fuchs und Marder sind auch immer häufiger Nutria zu beobachten. Dieses biberähnliche Nagetier ist vermehrt an Bachläufen und Seen anzutreffen und richtet dort primär Schäden durch Unterhöhlung der Böschungen an. Ein Indiz für den Anstieg der Population ist die Steigerung der Strecke um rund 30 % auf 393 Tiere.
Die Anzahl der zur Strecke gebrachten Füchse belief sich im vergangenen Jagdjahr auf 2.045 Stück im Landkreis Karlsruhe, was einer Steigerung zum Vorjahr um rund 15 % entspricht. Im neuen JWMG wurden die Jagdzeiten auf den Fuchs, insbesondere auf den Jungfuchs im Frühsommer, deutlich eingeschränkt, weshalb bereits jetzt ein verstärktes Auftreten von Jungfüchsen im Siedlungsraum zu beobachten ist. Dieser Entwicklung soll durch die Gründung von Hegegemeinschaften zukünftig entgegengewirkt werden. Der Fuchs stellt ein Reservoir für Tollwut sowie den Fuchsbandwurm dar.