Pforzheim (pm/da) Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen hält die Stadt Pforzheim die Durchführung eines Bürgerbegehrens zur Innenstadtentwicklung Ost am Termin der Kommunalwahl nicht für möglich. „Die Kolleginnen und Kollegen im Wahlamt arbeiten mit personeller Verstärkung wirklich mit höchstem Einsatz daran, dass wir bis Ende kommender Woche die Prüfung der Unterschriften abschließen können. Allerdings ist der Prüfungsaufwand aufgrund der Qualität der eingereichten Unterlagen enorm. Es fehlen oft Angaben, die die schnelle und genaue Identifikation der unterschreibenden Personen zulassen. Ein Gemeinderatsbeschluss über die Zulässigkeit noch vor Ostern ist nicht machbar“, äußert sich Stadtdirektor Bernhard Enderes, Leiter des Personal- und Organisationsamtes und von Oberbürgermeister Boch interimsweise mit der Gesamtkoordination des Projekts Innenstadtentwicklung-Ost beauftragt.
Die Stadt Pforzheim schreibt in einer Pressemitteilung:
,,Nach den Regelungen der Gemeindeordnung besteht alleine für die Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (z.B. Prüfung der Anzahl gültiger Unterschriften, Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fragestellung, Prüfung sonstiger Zulässigkeitsvoraussetzungen) eine Frist von bis zu zwei Monaten. Nach einem Beschluss über die Zulässigkeit sieht die Gemeindeordnung einen weiteren Zeitraum von bis zu vier Monaten für die Durchführung des Bürgerentscheids vor, der bei Bedarf sogar noch verlängert werden kann. Zwischen der Einreichung des Bürgerbegehrens am 18. März 2019 und dem Wahltermin am 26. Mai 2019 liegen jedoch gerade einmal 10 Wochen. Hinzu kommt, dass die Prüfung der Unterschriften parallel zur Organisation der Kommunal- und Europawahlen erfolgt. Ohne Gemeinderatsbeschluss vor Ostern können die gesetzlichen Fristen zur Durchführung eines Bürgerentscheids aber keinesfalls mehr eingehalten werden.“
Aus Sicht der Stadt stelle sich zudem die grundsätzliche Frage, ob es ratsam ist, bei einer für die Zukunft Pforzheims derart wichtigen Entscheidung, den Faktor Zeit über alles zu stellen.
Rülke zeigt sich verwundert über Position der Stadtverwaltung
FDP-Stadtrat Hans-Ulrich Rülke zeigt sich verwundert über die Position der Stadt zum Bürgerbegehren: „Es ist schlicht nicht wahr, dass bei vielen Unterschriften Angaben fehlen; und wenn das so wäre, weshalb merkt die Stadt das erst nach fast drei Wochen“, so Rülke. Es sei zu vermuten, dass die Stadtverwaltung Angst vor dem Bürgerbegehren und Angst um das Prestigeprojekt Innenstadt-Ost bekomme und deshalb mit allen Mitteln versuche, das Bürgerbegehren zu unterlaufen.