Karlsruhe (pm/msc) Nach dem Vogelgrippe-Ausbruch im Karlsruher Zoo müssen nach aktuellem Stand der Dinge keine der infizierten Tiere vorsorglich getötet werden, um eine Verschleppung des Virus zu unterbinden. Das hat die Stadt heute bekanntgegeben.
Dies verlangt normalerweise die EU-Gesetzgebung nach einem solchen Ausbruch. Die Stadt allerdings hat nun einer Ausnahmeregelung unter Widerrufsvorbehalt zugestimmt. Diese greift für bestimmte Tierkategorien, zum Beispiel geschützte oder gefährdete Arten oder Tiere mit hohem genetischem, kulturellem oder pädagogischem Wert. Voraussetzung dafür ist eine Risikobewertung im Hinblick auf die Gesundheit der Tiere und hohe Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel die Isolation und Überwachung der Tiere, die im Zoo ja bereits stattfindet. Der Zoo hatte in seinem Antrag zur Ausnahmeregelung dargelegt, dass über ein Fünftel des gesamten Zoobestandes in Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen enthalten sind. Zahlreiche hoch bedrohte Arten würden hier gehalten, deren Verlust unwiederbringlich wäre. In der zuletzt durchgeführten Testreihe seien die meisten der betroffenen Tiere noch positiv gewesen. Der Zoo bleibt deshalb auch weiterhin geschlossen.