In Bruchsal war noch ein Häftling ungenehmigt in Einzelhaft

Bruchsal (pm) Nach den Schlagzeilen um den Hungertod eines Häftlings in Einzelhaft ist jetzt ein weiterer Fall von ungenehmigter Einzelhaft in der Bruchsaler JVA bekanntgeworden.

Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte gestern, dass noch ein Häftling im Gefängnis Bruchsal in Einzelhaft war. Ressortchef Rainer Stickelberger steht nach dem Häftlingstod im August seit Wochen in der Kritik. Natürlich auch weil der im August in der JVA Bruchsal verhungerte Gefangene mehrere Monate ohne die ministerielle Genehmigung in einer Einzelzelle war. Von sechs Strafgefangenen, die im September länger als drei Monate in Einzelhaft waren, fehlte bei einem Häftling zu diesem Zeitpunkt die Genehmigung, räumte das Ministerium ein. „Die Untersuchung des komplexen Falls läuft noch, denn der Gefangene befand sich nicht ununterbrochen in Einzelhaft“, sagte die Sprecherin. Er sei auch in Krankenhäusern gewesen. Das Justizministerium prüft, ob es Versäumnisse gab und wer dafür gegebenenfalls Verantwortung trägt.

Heute sagte dann eine Sprecherin des Justizministeriums: „Die in Medienberichten erwähnte Einzelhaft eines Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal war zu keinem Zeitpunkt beim Justizministerium beantragt worden“… „In diesem Fall handelt es sich um ein äußerst komplexes Verfahren, denn der Gefangene war nicht ununterbrochen in sogenannter unausgesetzter Absonderung. Vielmehr gab es Zeiten außerhalb der unausgesetzten Absonderung sowie Aufenthalte in Krankenhäusern. Die genauen Untersuchungen dauern noch an, ob überhaupt eine Antragspflicht für Einzelhaft bestand.“ Eine Einzelhaft muss dann bei der Aufsichtsbehörde beantragt und durch sie genehmigt werden, wenn sie innerhalb eines Jahres in der Summe länger als drei Monate andauert.

Wegen des Hungertods und weiterer Vorfälle in baden-württembergischen Gefängnissen muss sich Stickelberger am kommenden Montag vor dem Ständigen Ausschuss des Stuttgarter Landtags erklären.