Baden-Württemberg (pm/msc) Die derzeit noch 45 baden-württembergischen Impfzentren schließen planmäßig zum 30. September 2021. Die Impfungen werden dann noch stärker durch niedergelassene Ärzte sowie die Betriebsärzteschaft durchgeführt. Für eine Übergangszeit von drei Monaten wird es zusätzlich weiterhin Mobile Impfteams in Baden-Württemberg geben, um die niedergelassene Ärzteschaft zu unterstützen. Das teilt Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart mit.
Ab 1. Oktober bis Ende Dezember werden dazu 30 Mobile Impfteams (MIT) in Baden-Württemberg landkreisübergreifend im Einsatz sein. Die MIT sind regional ausgewogen an zwölf ausgewählte Krankenhausstandorte angebunden. Den einzelnen Standorten werden konkrete Landkreise zugeordnet, die gleichberechtigt versorgt werden sollen (siehe Grafik).

Die Fahrzeuge der Mobilen Impfteams werden vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen über den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt, erklärt das Land in einer Pressemitteilung. Die Personalkosten werden durch das Land übernommen.
„Mittlerweile haben rund 64 Prozent der Baden-Württembergerinnen und BadenWürttemberger mindestens eine erste Impfung erhalten, 61 Prozent sind bereits voll immunisiert. Auf dieser Grundlage können die Impfzentren wie geplant zum 30. September schließen und die Impfungen, wie bei allen anderen Impfungen üblich, wieder vorrangig in die Regelversorgung übergehen“, erklärt Lucha. Die Corona-Pandemie sei noch nicht überstanden. Mit den im Land verteilten Mobilen Impfteams sei das Land aber gut auf den Herbst vorbereitet, so der Minister weiter.
Jedes MIT kann laut Gesundheitsministerium rechnerisch täglich rund 70 Impfungen durchführen. Mit sieben Betriebstagen pro Woche ergibt sich demnach eine rechnerische wöchentliche
Maximalkapazität von 14.700 Impfungen. Für den Zeitraum von Oktober bis Ende Dezember werde durch die MIT damit voraussichtlich eine rechnerische Impfkapazität von rund 189.000 Impfungen bereitgestellt. Weiterhin sollen auch Impfaktionen für Erst- und Zweitimpfungen, insbesondere an Schulen oder bei Veranstaltungen, auf Marktplätzen, bei Sportveranstaltungen und an anderen öffentlichen Orten möglich sein.