Karlsruhe/Stuttgart (pm/pas) In Baden-Württemberg ist die Zahl der Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen und nicht in einer Einrichtung leben, im vergangenen Jahr um 12,8 Prozent gestiegen. Fast 7.000 Leistungsempfänger mit einem Durchschnittsalter von 44 Jahren hat das Statistische Landesamt erfasst.
Gesetzlich berechtigt, diese Unterstützung zu erhalten, sind beispielsweise Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente und längerfristig Erkrankte. Wer grundsätzlich mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann, hat keinen Anspruch darauf. Dauerhaft Erwerbsgeminderte und Menschen über 65 Jahren steht die Bedürftigkeit die Grundsicherung zur Verfügung.