Im Zweifel lieber laufen – TÜV-Tipps für den betrunkenen Fahrradfahrer

München/Karlsruhe (pm/yb) Im Sommer ist das Fahrrad beliebtes Fortbewgungsmittel für einen Ausflug in den Biergarten etc. Da bei solchen Anlässen oft Alkohol konsumiert wird, sollten Radfahrer laut TÜV Süd einige Sicherheitsregeln beachten.

Der TÜV sagt, dass wie schnell der Alkohol wirkt und welche Folgen er hat ist maßgeblich von der Menge des Alkohlgehaltes im Getränk, des Körpergewichtes, der allgemeine körperliche Verfassung und der zuvor verzehrten Speisen abhängig. Diese zahlreichen Faktoren machen die Wirkung des Alkohols unberechenbar. Der Körper baut nur rund 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab“, so Verkehrsexperte Gerhard Laub von TÜV SÜD.

Der Gedanke auf  das Fahrrad umzusteigen, weil dort die Konsequenzen unter Alkoholeinfluss nicht so weitreichend sind wie im Auto, ist zudem ein Irrtum. Denn auch Radler machen sich ab 1,6 Promille wegen Trunkenheitsfahrt strafbar. Zeigt der Radfahrer Ausfallerscheinungen, wie etwa durch Schlangenlinien, genügen schon geringere Werte, für eine empfindliche Geldstrafe oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).