Im Winter schon an den Sommer denken

Karlsruhe (cm) Während die einen noch fix ihren Winterurlaub buchen, gehen Frühbucher derzeit schon auf die Suche nach den besten Angeboten für den Sommerurlaub. Besonders Pauschalreisende sollten für die kommende Saison auf ein paar Sachen achten.

Wie rettet man sich am besten durch die kalte Jahreszeit und trübes Wetter? Ganz klar: mit Bildern des letzten Urlaubs. An langen Winterabenden macht dies besonders viel Freude und bringt einem sofort gute Laune. Häufig liegen die Urlaubsfotos in digitaler Form auf dem PC herum und man kommt erst viel später dazu, sie aufzubereiten und in einem schönen Fotobuch oder einem Wandkalender online zu gestalten. Denn meist finden sich erst zum Jahreswechsel wirklich die Ruhe und Zeit für solche Aufgaben.

Eine andere Alternative, um sich warme Gedanken zu machen und in Urlaubsstimmung zu kommen, ist auf die Suche nach dem nächsten Sommerurlaub zu gehen. Dafür ist jetzt die beste Zeit, denn auf Frühbucher warten derzeit noch satte Rabatte und die besten Angebote. Wer dabei einen Pauschalurlaub plant, für den ist ein kürzlich erlassener Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe besonders interessant. Demnach dürfen Reiseanbieter künftig nur noch in Ausnahmefällen mehr als 20 Prozent Anzahlung für eine Pauschalreise erheben. Verbraucherschützer hatten gegen verschiedene Reiseveranstalter geklagt und deren Klauseln zum Thema Anzahlung und Stornogebühren als unangemessene Benachteiligung für Kunden bezeichnet. Das sah jetzt auch der BGH in Karlsruhe so und entschied in seinem Urteil, dass Reiseveranstalter nur in Ausnahmefällen mehr als ein Fünftel des Preises einer Pauschalreise als Anzahlung verlangen dürfen. Im Ausnahmefall müsse dieser dann auch sachlich zu rechtfertigen sein, heißt es im Urteil. (Az.: X ZR 85/12 u.a.)

Zusätzlich gingen die Verbraucherschützer auch gegen die Stornokosten der Reiseveranstalter vor. Dem Urteil zufolge müssen die Unternehmen die Stornokosten rechtfertigen können. Pauschalurlauber sollten deshalb bei der nächsten Buchung besonders auf die Klauseln zur Anzahlung und zum Stornovorgang achten. Ist die Pauschalreise für das nächste Jahr schon gebucht, ist das kein Grund zur Panik. Wenn eine unwirksam gewordene Klausel in einem bereits abgeschlossenen Vertrag für eine anstehende Reise steht, kann diese auch nach Vertragsschluss in Folge des Urteils unwirksam werden. So können Frühbucher entspannt in das neue Jahr gehen und sich schon heute auf den Sommerurlaub und die neuen Bilder von Sonne, Strand und Meer freuen.