Illegale Geschäfte mit Leiharbeitern – Urteil rechtskräftig

Karlsruhe (pm) Das Landgericht Karlsruhe hat einen 39-jährigen Unternehmer am 31.10.2014 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hat in den Jahren 2010 und 2011 illegal osteuropäische Leiharbeiter verliehen. Nun ist das Urteil rechtskräftig. 

Der im Landkreis wohnende Mann betreibt ein Unternehmen in Osteuropa und soll dort Leiharbeiter an eine Spedition aus Bruchsal verliehen haben, ohne über die erforderliche Verleiherlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Das Hauptzollamt Karlsruhe teilt mit, dass der Verhandlung umfangreiche Ermittlungen durch die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorausgegangen seien. Das Urteil ist nun rechtskräftig.