Hundesteuer: Anmeldung nicht vergessen!

Rastatt (pm/zsa) Seit dem 1. Januar gilt die neue Hundesteuer 2014, die für alle Hunde ab drei Monaten fällig wird. Die Stadt Rastatt erinnert daher daran, dass jeder, der einen über drei Monate alten Hund hat, dies im Rathaus innerhalb eines Monats schriftlich oder persönlich beim Fachbereich Finanzwirtschaft, Kundenbereich Steuern zu melden hat.

Wessen Hundehaltung nach Beginn des Steuerjahres endet, hat auch dies innerhalb von einem Monat unter Rückgabe der Steuermarke beim Fachbereich zu melden, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Bei einem Verkauf des Hundes sollen demnach Name und Anschrift des Käufers angegeben werden. Außerdem sind die Hundemarken, die seit 1991 ausgegeben werden, auch in 2014 gültig und müssen sichtbar am Tier befestigt werden. Hundebesitzer, die ihre Tiere nicht anmelden, werden mit einem Bußgeld bestraft. Ähnliche Regelungen und Fristen gelten auch in anderen Städten und Gemeinden der Region – informieren Sie sich am besten im Rathaus oder dem zuständigen Bürgerbüro.