Hunde im Wald und auf der Flur nur angeleint ausführen

Rheinstetten (pm/ak)  Es ist Frühjahr und somit auch Brutzeit für viele Wildtiere im Wald und auf der Flur. Doch für viele neu geborene Tierkinder und trächtige Tiere lauert eine Gefahr – Hunde die auf Wald-und Feldwegen nicht an der Leine sind. Diese folgen leicht ihrem Jagdinstinkt und hetzen die Tiere. Gefährlich kann es dann auch für die Verkehrsteilnehmer werden, wenn Tiere panisch über die Straßen rennen. Gerade für Tierliebhaber wie Hundebesitzer, dürfte wie den Landwirten und Jägern der Naturschutz ohnehin ein Anliegen sein.

Außer in Naturschutzgebieten, in bebauten Gebieten, auf öffentlichen Starßen und Gehwegen darf man Hunde auch ohne Leine ausführen. Allerdings muss in diesem Fall auf den Hund durch Zuruf eingewirkt werden können, sodass von ihm keine Gefahr ausgeht. Wird dagegen verstoßen, kann ein Bußgeld fäälig werden.

Wer also seinen Hund kennt und weiß dass er gerne anderen Tieren nachjagdt, sollte ihn aus Vernunftsgründen auch dort an die Leine nehmen und unter Kontrolle halten, wo es nicht vorgeschrieben ist. Eine große Bitte der Jäger und Landwirte ist, dass Sie beim Spaziergang egal ob mit oder ohne Hund auf den Wegen bleiben, um die brütenden Tiere nicht aufzschrecken und die Einsaat nicht zu zerstören. Fahrzeuge haben nichts auf den Feldern zu suchen. Wer Wege die nur für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt befährt oder beparkt, läuft Gefahr, zur Kasse gebeten zu werden.