Karlsruhe (yb) Das Urteil ist gefallen: sechs Jahre Haft wegen Mordes. Ein Mann hatte vor 28 Jahren eine Eisverkäuferin umgebracht.
Das Landgericht hielt es für erwiesen, dass der 48-Jährige die 25 Jahre alte Eisverkäuferin am 21. Juni 1987 in einem Karlsruher Waldstück erdrosselt hatte. Bei der Tat war de Mann erst 20 Jahre alt. Er wurde heute nach Jugendstrafrecht verurteilt. Eine Höchststrafe von lediglich zehn Jahren wäre möglich gewesen.
28 Jahre nach der Tat hatten der Staatsanwalt und die Anwälte der Nebenkläger, das sind Vater, Bruder und Schwester des Opfers, mindestens sechs Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte habe damals Antonella Bazanella aus sexuellen Motiven und heimtückisch ums Leben gebracht. Ein ärztliches Gutachten hatte dem Täter zuvor eine Krankheit mit psychischen Auswirkungen bestätigt und er habe zudem eine schwere Kindheit gehabt. Aus diesem Grund sei das Jugendstrafrecht anzuwenden.
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