Stuttgart (pm/cm) Bundesjustizminister Heiko Maas ist gestern zu einem Besuch nach Stuttgart gekommen. Dort traf er sich dort mit Justizminister Rainer Stickelberger. Schwerpunkt des Treffens war der von der Bundesregierung im vergangenen November vorgestellte Gesetzentwurf, der sich insbesondere gegen das Eigendoping von Spitzensportlern richtet.
Schwerpunkt war der von der Bundesregierung im vergangenen November vorgestellte Gesetzentwurf, der sich insbesondere gegen das Eigendoping von Spitzensportlern richtet. „Gedopte Spitzensportler verstoßen nicht nur gegen die sportlichen Regeln der Fairness. Sie manipulieren den wirtschaftlichen Wettbewerb und betrügen die
sauberen, ungedopten Sportler um Preisgelder und attraktive Sponsorenverträge“, sagte Justizminister Stickelberger.
Bundes- und Landesjustizminister sind sich einig, dass die bisherigen Vorschriften nicht ausreichen, um gegen das Doping anzukommen. Spitzensportler, die besonders im Interesse der Öffentlichkeit stehen, werden von den Strafen für Doping kaum erreicht, wohingegen Freizeitsportler und besonders Bodybuilder strafrechtlich belangt werden können. „Mit dem Anti-Doping-Gesetz machen wir deutlich, dass Doping kein Kavaliersdelikt ist. Dass wir nun Selbstdoping und den uneingeschränkten Besitz von solchen Substanzen unter Strafe stellen, ist ein Meilenstein
im Kampf gegen Doping“, sagte Maas.
Eigendoping von Spitzensportlern kann danach erstmals strafrechtlich sanktioniert werden, im Einzelfall mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Der Erwerb und der Besitz von Dopingmitteln werden für Spitzensportler ebenfalls unter Strafe gestellt, unabhängig von der betroffenen Menge. Darüber hinaus wird der Informationsaustausch zwischen den Ermittlungsbehörden und der Nationalen Anti-Doping-Agentur gestärkt.