Gutachten zu erstem totem Häftling in Bruchsal liegt vor

Stuttgart/Bruchsal (pm/yb) Wenige Tage nach dem Tod eines 22-Jährigen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal, teilt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe heute mit, dass in dem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung des Todesfalls eines Strafgefangenen in der JVA im vergangenen August nun das in Auftrag gegebene fachpsychiatrische Gutachten erstellt wurde.

Justizminister Stickelberger wies darauf hin, dass bei der Frage von strafrechtlichen Verantwortlichkeiten das Gutachten einen Zwischenschritt in den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen darstelle. „Insbesondere zu der wesentlichen Frage, ob und inwiefern der Tod des Gefangenen vorhersehbar war, müssen wir die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten“, sagte der Minister.