Grünes Licht für Berghausener Ortsumfahrung

Karlsruhe/Berlin (pm/da) Das Bundesverkehrsministerium hat der Ortsumfahrung von Berghausen, Pfinztal, zugestimmt. ,,Damit können die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren getroffen werden, das heißt die Ortsumfahrung rückt näher. Wir wollen in 2022 mit den Bauarbeiten beginnen“, kommentierte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann dies heute. Vertreter des Landesverkehrsministeriums und des Regierungspräsidiums Karlsruhe hatten zuvor in Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium letzte offene Fragen zu dem Projekt geklärt.

Das baden-württembergische Verkehrsministerium bezeichnete die Zusammenarbeit der beiden Ministerien als positiv und eng. Demnach erteilte der Bund der geplanten Ortsumfahrung nun den ,,Gesehenvermerk“; sie soll circa zwei Kilometer lang werden und rund 22 Millionen Euro kosten. Vor wenigen Wochen hatte der Bund auch für die benachbarte Ortsumfahrung von Jöhlingen den Gesehenvermerk erteilt; aus Sicht des baden-württembergischen Verkehrsministeriums können die beiden Ortsumfahrungen jetzt gemeinsam vorangetrieben werden.

Geplant seien nun getrennte öffentliche Informationsveranstaltungen vom Regierungspräsidium Karlsruhe für die beiden Maßnahmen, sobald abzusehen sei, zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Planfeststellungsverfahren begönnen. Darüber hinaus will sich Verkehrsminister Hermann die verkehrliche Problematik vor Ort schildern lassen.

Aus Sicht des Landesverkehrsministeriums kommt dem Bau der beiden Ortsumfahrungen Berghausen und Jöhlingen eine insgesamt hohe Priorität zu: Beide Maßnahmen seien Teil der 1. Stufe der Umsetzungskonzeption des Landes im Bereich der Bundesfernstraßen bzw. deren Umsetzung ist Teil des Bedarfsplans 2016 zum Bundesverkehrswegeplan 2030. Das Land strebt für beide Projekte einen Baubeginn ab dem Jahr 2022 an. Dies hängt jedoch maßgeblich vom Verlauf der Genehmigungsverfahren ab. Hierzu sollen in einem nächsten Schritt für beide Maßnahmen die Genehmigungsplanungen erstellt und die jeweiligen Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden.