Grün-Rot verbietet Zweckentfremdung von Wohnraum

Karlsruhe/Stuttgart (pas) Im Kampf gegen die Wohnungsnot hat die grün-rote Landesregierung ein neues Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht. Ab 2014 können demnach Städte und Gemeinden mit eigenen Satzungen verhindern, dass Wohnungen zu Ladenflächen, Büros oder Ferienwohnungen umgewandelt werden, berichtet der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Stober.

„Auch gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum erhalten Städte ein Mittel in die Hand: Wenn Wohnungen länger als ein halbes Jahr leerstehen, kann ebenfalls eine Zweckentfremdung vorliegen“, so Stober. Oft würden Altbauwohnungen nicht mehr vermietet, um das leerstehende Haus besonders teuer zu renovieren.

Hat eine Kommune ein Zweckentfremdungsverbot erlassen, müssen sich Eigentümer Nutzungsänderungen erst genehmigen lassen.