Bretten/Gondelsheim (pol) Gegen einen Tiernahrungshersteller im Großraum Bretten und die in seinem Betrieb eingesetzten Zeit- und Leiharbeitsfirmen ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen möglichen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz. Es besteht der
Anfangsverdacht, dass bei dem Tiernahrungshersteller Personen über die gesetzlich zulässige tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden sowie ohne Genehmigung an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Am Sonntagvormittag ab 10.00 Uhr führten rund 80 Beamte des
Polizeipräsidiums Karlsruhe gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe eine großangelegte Durchsuchungsaktion in den
Räumlichkeiten des Betriebs durch.
Zur Überprüfung möglicher Verstöße gegen arbeitszeitrechtliche
Vorschriften wurden von allen angetroffenen Personen die Personalien
festgestellt, zahlreiche Beschäftigte als Zeugen befragt sowie
Unterlagen gesichtet. Ob tatsächlich illegale Sonn- und
Feiertagsarbeit ohne Genehmigung oder sonstige Arbeitszeitverstöße
stattfinden, muss nun vom Arbeitsbereich Gewerbe/Umwelt des
Polizeipräsidiums Karlsruhe und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
untersucht werden.