,,Großer Handlungsbedarf“ bei Prostituiertenschutzgesetz

Stuttgart/Ettlingen (pm/da) Großen Handlungsbedarf sieht die CDU-Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin aus Ettlingen bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. Aus Sicht der Politikerin muss besonders bei der Beratung nachgebessert werden. Das Land müsse die aktuelle Situation analysieren.

Um zu erfahren, wie es aktuell um die Prostituierten in Baden-Württemberg bestellt ist, hat die CDU-Landtagsfraktion federführend einen Antrag eingebracht. ,,Von den 12 expliziten Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg erhielten 2018 nur sechs Projektförderung durch das Land Baden-Württemberg“, so Neumann-Martin. Es sei aus ihrer Sicht aber wichtig, hier die notwendigen Grundstrukturen zu schaffen. „Nicht nur Prostituierte selbst benötigen Beratung, auch die Kommunen sind auf die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen angewiesen.  Denn die Beratungsstellen arbeiten seit vielen Jahren auf diesem Gebiet, hier gibt es zum Beispiel durch die aufsuchende Arbeit bereits Kontakte und eine Vertrauensbasis. Denn die Zielsetzung des Gesetzes ist es, den Prostituierten zu helfen und nicht nur eine neue Bürokratie zu erschaffen.“

Erfreut zeigte sich die Abgeordnete darüber, dass ein Großteil der zurückgemeldeten Behörden, die Beratungsgespräche durchführen, dies mit Hilfe von qualifizierten Dolmetschern tun. ,,Nichts wäre kontraproduktiver, als dass Begleitpersonen der Prostituierten diese Dolmetscherfunktionen übernehmen,“ so Neumann-Martin. Zwar seien mehrsprachige Broschüren eine erste Hilfe, „aber nichts ersetzt das persönliche Gespräch, im dem sich die Mitarbeiter auch ein Bild davon machen können, ob die Prostitution wirklich freiwillig geschieht.“

Baden-württembergisches Sozialministerium will Gesamtkonzept erstellen

Laut der Landtagsabgeordneten wird das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg zu Beginn des nächsten Jahres eine Analyse der Fachberatungsstruktur für Prostituierte durchführen, um ein Gesamtkonzept erstellen zu können. Danach müsse zeitnah eine landesweite, konkrete Konzeption entstehen, die Unterstützung und Hilfsangebote für Prostituierte biete.

Im Sommer 2017 war das Prostituiertenschutzgesetz im Bund verabschiedet worden, im November 2017 trat das Ausführungsgesetz in Baden-Württemberg in Kraft. Damit wurde geregelt, dass Prostituierte sich bei den Landratsämtern bzw. Gemeinden anmelden müssen, bevor sie ihr Gewerbe ausüben dürfen. Im Rahmen dieses Anmeldeverfahrens müssen auch Informations- und Beratungsgespräche, insbesondere eine gesundheitliche Beratung, durchgeführt werden.