Grillstellen im Wald wieder geöffnet

Karlsruhe (pm/da) Aufgrund des gestrigen Regens und den sinkenden Temperaturen dürfen die Grillplätze in den Wäldern in der Region. Darauf weist die untere Forstbehörde des Landratsamtes Karlsruhe hin. Das am 1. August aufgrund der anhaltenden Hitze und Trockenheit ausgesprochene Grillverbot sei aufgehoben.

Die Nutzung mitgebrachter Grills sowie das Anzünden und Unterhalten offener Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind aber weiterhin untersagt; das regelt das Landeswaldgesetz. Dasselbe gelte auch für das Rauchen im Wald, das gesetzlich noch bis zum 31. Oktober untersagt ist.