Frankfurt am Main/Pforzheim (pm/amf) Im Prozess um alte Geldgeschäfte der Stadt Pforzheim mit der Deutschen Bank hat das Landgericht Frankfurt einen Vergleich zwischen den Konfliktparteien vorgeschlagen. Das teilte die Stadt heute mit. Die Goldstadt solle sich mit einer Entschädigung in Höhe von rund 7,7 Millionen Euro begnügen, schlug der Richter am ersten Verhandlungstag in Frankfurt heute vor. Pforzheim hatte die Deutsche Bank auf eine Entschädigungszahlung von 19 Millionen Euro verklagt. Bei dem Streit geht es um sogenannte Swap-Geschäfte, also hochriskante Derivatengeschäfte, die die Stadt zwischen 2004 und 2005 mit der Deutschen Bank abschloss.
Der Richter schlug nach dem ersten Verhandlungstag am heutigen Mittwoch einen Vergleich in Höhe von 7,75 Millionen Euro zu Gunsten der Stadt Pforzheim vor. Mit dem Vorschlag gehe das Gericht nach Auffassung der Stadt davon aus, dass die Deutschen Bank die Hauptschuld daran trägt, dass Pforzheim bei den Geschäften mit der Bank einen Verlust in Millionenhöhe gemacht hat, schreibt die Stadt in einer ersten Reaktion auf das Frankfurter Urteil. Bei der zu Grunde gelegten Schadenshöhe ging das Gericht, anders als die Stadt selbst, von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 11,6 Millionen Euro aus, den die Stadt durch die Geschäfte erlitt. Die von der Deutschen Bank empfangenen Beträge in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro seien nach Auffassung des Landgerichts schadensmindernd zu berücksichtigen.
Beide Seiten haben nun bis Mitte September Zeit, den Vorschlag zu durchdenken und ihm gegebenenfalls zuzustimmen. Pforzheims Oberbürgermeister Gert Hager (SPD) zeigte sich in einer ersten Reaktion mit dem Verlauf der Verhandlung zufrieden. „Der Vergleichsvorschlag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das Landgericht Frankfurt hat das Verschulden klar auf Seiten der Deutschen Bank gesehen“, so der Oberbürgermeister. Dies sei umso erfreulicher, da die Deutsche Bank zuvor keinerlei Entgegenkommen oder Verhandlungsbereitschaft gezeigt habe. „Wir nehmen diesen Vorschlag jetzt mit und werden ihn in Ruhe beraten“, kündigte Hager am Mittwoch an. Sollten sich Stadt und Bank nicht auf einen Vergleich einigen, hat das Landgericht für den 12. Oktober einen Verkündigungstermin angesetzt.
Vorgeschichte
Die Klage gegen die Deutsche Bank wegen Swap-Geschäften hat die Stadt Pforzheim im Dezember 2014 eingereicht. Dabei geht es um einen Schadensersatz aus Derivategeschäften in Höhe von knapp 20 Millionen Euro zuzüglich der gesetzlichen Zinsen. Die Stadt Pforzheim hatte in den Jahren 2004 und 2005 auf Initiative der Deutschen Bank verschiedene Swap-Geschäfte abgeschlossen. Zum Ende des Jahres 2006 hatte sich der Wert der Deutschen Bank-Swaps auf einen Wert von rund 20 Millionen Euro verschlechtert. Im Anschluss daran schloss die Stadt Spiegel- und Finanzierungs-Swaps mit JP Morgan Chase Bank (JPM) ab. In Folge der Gegengeschäfte mit JPM war der Stadt ein Schaden in Höhe von insgesamt rund 57 Millionen Euro entstanden. Mit JP Morgan wurde im Dezember 2014 ein Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt erzielt. Die Stadt konnte rund 37 Millionen Euro aus diesem Vergleich zurückholen.