Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt verlängert Maskenpflicht in Baden-Baden

Rastatt/Baden-Baden (pm/ck) Die Maskenpflicht in Baden-Baden wird bis zum 24. Mai 2021 verlängert. Dies gilt sowohl in der Innenstadt als auch für das Personal in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege.

Wie das Landratsamt Rastatt mitteilt, habe das Gesundheitsamt des Landkreises die entsprechende Allgemeinverfügung, die an diesem Wochenende ausläuft, unverändert verlängert. Das Gesundheitsamt begründet den Schritt mit den weiterhin hohen Infektionszahlen und der massiven Auslastung des Klinikums Mittelbaden mit Covid-Patienten.

Die Maskenpflicht gilt damit weiterhin für Fußgänger täglich zwischen 8 Uhr und 21 Uhr in der Innenstadt und in der Lichtentaler Allee. Außerdem muss das Erziehungspersonal in seinen Einrichtungen unter Berücksichtigung der zurzeit geltenden Ausnahmen eine Maske tragen.