Gericht regt im Fall Harry Wörz Vergleich an

Karlsruhe (yb) Im neuen Entschädigungsprozess von Justizopfer Harry Wörz hat das Landgericht Karlsruhe gestern einen Vergleich angeregt.

Danach sollen Wörz bei der staatlichen Ausgleichszahlung die Berufsjahre 2002 bis 2010 mit Abschlägen angerechnet werden. Beide Seiten haben nun einen Monat Zeit, über den Vorschlag nachzudenken. Der 49-Jährige aus Birkenfeld steht für einen der spektakulärsten Justizirrtümer: Er war 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Frau verurteilt worden und saß viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Er stritt 13 Jahre vor verschiedenen Gerichten, bis er im Dezember 2010 rehabilitiert wurde.