Nordschwarzwald (pm/ame) 44 Schafe waren Ende April in Bad Wildbad von einem Wolf getötet worden, nun steht fest, dass es sich um das selbe Tier handelt, das bereits mehrmals in der Region um Bad Wildbad nachgewiesen wurde. Bei dem Wolf handelt es sich um ein männliches Einzeltier, das aus Norddeutschland nach Baden-Württemberg gekommen ist. „Nachdem dieser Wolf jetzt über fast ein halbes Jahr die Region offenbar nicht verlassen hat, müssen wir davon ausgehen, dass er hier sesshaft geworden ist“, so Umweltminister Franz Untersteller.
Der Wolf wird unter dem Kürzel GW 852m geführt. Erstmals wurde er im Nordschwarzwald Ende November 2017 nachgewiesen. Da das Umweltministerium davon ausgeht, dass sich das Tier sesshaft gemacht hat, wird nun in Kürze ein, um die bekannten Rissstellen des Wolfes, Gebiet mit einem Durchmesser von rund 60 Kilometern ausgewiesen. In diesem Gebiet gilt dann eine erhöhte Anforderung für den Herdenschutz. Das heißt, dass diese Anforderungen fachgerecht erfüllt sein müssen, um bei einem Wolfsangriff Entschädigungszahlungen für gerissene Nutztiere zu erhalten.
Umstellung mit Mühen und Aufwand verbunden
„Während bislang galt, dass wir entschädigen ohne Bedingungen an den Herdenschutz zu stellen, knüpfen wir Entschädigungszahlungen künftig an einen ausreichenden Herdenschutzzaun. Das ist für alle eine Umstellung, und es ist sicher auch mit Mühen und Aufwand verbunden“, erklärt Untersteller. Eine Ausnahme von den strengen Schutzvorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zuzulassen und den Wolf im Nordschwarzwald zu töten, sei aber auch nach dem tragischen Vorfall in Bad Wildbad keine Alternative, betont der Minister. „Erst wenn es einem Wolf gelänge, wiederholt ausreichend gesicherte Herden anzugreifen, oder wenn er für Menschen gefährlich zu werden droht, könnte die Ausnahmeregel vom Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz greifen.“ Am wichtigsten sei, dass die Region zugleich auch zum Fördergebiet für Herdenschutzmaßnahmen werde. „Das heißt, dass die vorgeschriebenen Elektrozäune, das nötige Weidezaungerät, sowie Litzen und Erdungsstäbe zum größten Teil erstattungsfähig sind. 90 Prozent der Kosten übernimmt das Land.“
Sechs Monate Zeit für Einrichtung
Bereits vor einigen Tagen hatte das Umweltministerium bekannt gegeben, dass die Mindesthöhe für die Schutzzäune 90 Zentimeter betragen muss. Damit bewegt sich Baden-Württemberg am unteren Ende der offiziellen Empfehlung, die 90 bis 120 Zentimeter vorgibt. Die Umzäunung muss überdies lückenlos und untergrabungssicher installiert sein. Um die Herdenschutzanforderungen zu erfüllen, haben die Nutztierhalter sechs Monate Zeit, nachdem das Gebiet ausgewiesen wurde.
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