Gemeinnützige Arbeit von Asylbewerbern: Rastatt will Leistungen für Verweigerer kürzen

Rastatt (pm/amf) Das Landratsamt Rastatt will Asylbewerber, die gemeinnützige Arbeit ablehnen, künftig mit der Kürzung von Sozialleistungen bestrafen. Wenn erwachsene, arbeitsfähige Asylbewerber sich gegen gemeinnützige Tätigkeiten wie Putzen oder andere Hilfstätigkeiten in den Gemeinschaftsunterkünften sträuben, könnten ihnen zustehende Sozialleistungen teilweise gestrichen werden, teilte Rastatts Erster Landesbeamter Jörg Peter mit.

Hintergrund des Vorgehens der Kreisbehörde ist das Anfang August 2016 in Kraft getretene neue Integrationsgesetz. Es erleichtert die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen, führt aber auch Leistungskürzungen ein, wenn Asylbewerber Sprachkurse nicht besuchen oder zumutbare gemeinnützige Arbeiten ablehnen.

„Schon jetzt helfen über 200 Flüchtlinge bei den anfallenden Arbeiten in den Asylbewerberunterkünften mit“, berichtet Katharina Geng, Leiterin des Amtes für Migration und Integration. Nur wenige Flüchtlinge hätten es laut Geng bisher abgelehnt, in den Gemeinschaftsräumen oder im Garten zu helfen.

Flüchtlinge erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Arbeitsstunde. „Wir streben an, weitere 100 Flüchtlinge bis zum Jahreswechsel 2016/2017 zumindest stundenweise für gemeinnützige Arbeiten zu gewinnen. Die notwendige Integration der Schutzsuchenden kann nur gelingen, wenn die Flüchtlinge einen eigenen Beitrag leisten“, so Jörg Peter.