Karlsruhe (vg) Der Karlsruher Gemeinderat hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstagabend über die Anpassung des Stadion-Budgets entschieden. Dabei stimmte die Mehrheit FÜR die Vorabmaßnahme und somit für Mehrkosten in Höhe von rund 9 Millionen Euro.
Im Vorfeld waren noch Anträge der Fraktionen eingereicht worden, darunter die KULT-Fraktion, die die Entscheidung vertagen wollte. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Mit 30 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und einer Enthaltung war Tagesordnungspunkt 21 am Dienstagabend nach langer Diskussion entschieden.
Beschlussvorlage
„Für risikominimierende Bauleistungen (Kosten, Bauzeit) des Gesamtprojektes „VollumbauWildparkstadion“, städtische Vorabmaßnahmen aus originär bauherrenverpflichtenden Maßnahmen der Kampfmittelerkundung und zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes isteine Anpassung des Gesamtprojektbudgets in Höhe von 113,95 Mio. Euro um circa 9 Mio.Euro auf 122,95 Mio. Euro vorzunehmen“, so die Beschlussvorlage für den heutigen Abend wörtlich.
Hintergrund:
Seit vier Tagen steht offiziell fest: Das Wildparkstadion wird rund 9 Millionen Euro teurer. Grund ist die Beseitigung der mit Kriegsschutt belasteten Erdwälle rund um das Stadion. Statt 114 Millionen Euro soll das gesamte Stadionprojekt also rund 123 Millionen kosten. Die Steigerung von rund 9 Millionen Euro übernimmt die Stadt Karlsruhe. Als Bauherrin ist diese für den Baugrund verantwortlich. Die Entsorgung der Wälle soll als Vormaßnahme und losgelöst vom eigentlichen Stadionbau stattfinden. Die Vormaßnahme soll das Risiko für spätere Probleme während der Bauvergabephase minimieren. Der KSC beteiligt sich indirekt mit einer Einsparung von rund drei Millionen Euro. Dafür soll es unter anderem rund 1.000 Plätze weniger im neuen Stadion geben. Die Entscheidung des Gemeinderats noch aus.
Die Ausschreibung für die Kampfmittelbeseitigung soll Ende April beginnen, die Bauarbeiten dann im Oktober. Mit dem eigentlichen Stadionbau kann es dann frühestens im Herbst 2019 losgehen. Die heutige Gemeinderatsentscheidung steht unter dem Vorbehalt eines weiteren Beschlusses am 17. Juli 2018 nach erfolgter Darlegung kostenüberprüfter Vergabeempfehlung und der Berücksichtigung vergaberechtlicher Anpassungen, heißt es in der Beschlussvorlage.
Hier gibt es die Thematik noch einmal zusammengefasst im Video vom Freitag.